Brüssel/Stuttgart 29.06.2015. Mitte Juni hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments Vorschläge zur Reformierung des Urheberrechts unterbreitet, deren Umsetzung für professionelle Fotografen erhebliche Verschlechterungen mit sich bringen würde.Konkret geht es um die sogenannte Panoramafreiheit, die es den Fotografen und Kameraleuten erlaubt, von öffentlichem Grund aus Gebäude und sonstige feststehende Objekte ohne Erlaubnis zu filmen und zu fotografieren.
„Würden die Pläne des Rechtsausschusses umgesetzt, müsste jeder professionelle Fotograf in Zukunft den jeweiligen Architekten um Erlaubnis fragen, um ein Foto eines Hauses zu veröffentlichen. Das wäre absurd“, sagt Bernd Kölmel, MdEP und Sprecher des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg. Auch die zahlreichen Hobbyfotografen wären von dieser Neuregelung betroffen, falls sie entsprechende Bilder in sozialen Netzwerken verbreiten würden. So behält sich Facebook z.B. in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor, von Nutzern hochgeladenes Bildmaterial auch kommerziell zu verwerten.

„Einer derartigen Einschränkung der Panoramafreiheit in Europa werde ich nicht zustimmen“, so Kölmel weiter, der jedoch darauf baut, dass sich die Stimmen der Vernunft bis zur Abstimmung im Europaparlament am 9. Juli durchsetzen werden. Es müsse weiterhin möglich sein, Häuser und Denkmäler von öffentlichen Straßen und Plätzen aus ohne Probleme zu fotografieren und zu filmen.