Zum BVG-Urteil: Betreuungsgeld gestoppt
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gestoppt. Dies betrifft deutschlandweit knapp eine halbe Million anspruchsberechtigte Kinder bzw. ihre Eltern.
In Baden-Württemberg alleine gibt es knapp 90 000 Familien mit einem Elterngeld-beziehenden Elternteil. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war der Bund nicht zuständig für die Verabschiedung des Betreuungsgelds.
Nun muss es vorrangige Aufgabe der Länder sein, Familien, welche ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause betreuen wollen, auch weiterhin mit Betreuungsgeldern zu unterstützen. Diese Gesetze müssen nun möglichst schnell auf den Weg gebracht werden.
Für die ideologisch motivierten Jubelstürme, insbesondere der SPD und der Grünen, habe ich keinerlei Verständnis. Es ist Aufgabe des Staates, Familien als Keimzelle der Gesellschaft zu unterstützen. Ob Eltern gerne früh zurück in die Erwerbstätigkeit gehen und Krippen in Anspruch nehmen wollen, oder längere Zeit zu Hause für ihre Kinder da sein wollen, sollte diesen selbst überlassen bleiben. Diese Wahlfreiheit muss gewährleistet werden.